Jagdgebrauchshundewesen

Jagdgebrauchshundewesen


Hunde sind seit jeher wichtige und manchmal entscheidend bedeutsame Helfer bei der Jagd gewesen. Die Jagdhunde werden heute in vier Hauptgruppen aufgeteilt, ausgehend von der Hilfe, die sie dem Jäger gewähren: Apportierhunde, Vorstehhunde, Stöberhunde und Hetzhunde.

Nach §30 des LJG – NW ist für bestimmte Jagdarten vorgeschrieben, dass ein brauchbarer Jagdhund mitgeführt werden muß. Brauchbar heißt in diesem Fall, dass der Hund eine entsprechende Prüfung, die sogenannte Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat.
Der Vorsitzende des Jagdgebrauchshundvereines Wittekindsland e.V. Herford ist gleichzeitig Obmann für den Bereich Hundewesen in der Kreisjägerschaft Herford. Der JGV Wittekindsland hält auch die Prüfungen für die Jagdhunde im Kreisgebiet Herford im Auftrag des KJS Herford ab.

Neben der gesetzlichen Brauchbarkeitsprüfung werden auch noch andere Prüfungen des JGHV (Jagdgebrauchshundeverbandes) wie die Anlageprüfungen VJP-Verbandsjugendprüfung oder die HZP-Herbstzuchtprüfung abgehalten. Für den firmen Jagdhund zum Einsatz im waidgerechten Jagdbetrieb folgt dann noch die sogenannte Meisterprüfung, die VGP-Verbandsgebrauchsprüfung. Die VGP ist eine Leistungsprüfung.     


Trotz all dieser gesetzlichen Vorschriften und unterschiedlichen Prüfungsarten gilt jedoch ein altes Jägerwort, dass die Notwendigkeit des Jagdhundes mehr als alle Paragraphen erklärt: “Jagen ohne Hund ist Schund!” Der Jäger und sein Hund mögen sich und vertrauen einander. Die Erfolge bei der Jagd hängen von diesem Verhältnis ab.

Karlheinz Dammeyer, Enger
Obmann für Hundewesen


Nennungen zu den Hundeprüfungen beim JGV Wittekindsland sind spätestens 14 Tage vorher (mit Kopie der Ahnentafel) an Karlheinz Dammeyer, Jöllenbecker Str. 186, 32130 Enger, Tel.: 05224/79642 E-Mail: karlheinz@dammeyer-enger.de anzumelden.

Anmeldeformulare können auf der Seite des JGHV (www.jghv.de) unter der Rubrik “Service” als PDF-Dokument heruntergeladen werden.