Jungjägerausbildung
Die Kreisjägerschaft Herford e.V. bietet jährlich einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung im Land NRW an.
Die anschließende Prüfung wird vor der Unteren Jagdbehörde des Kreises Herford abgenommen.
Im Lehrgangsangebot enthalten sind:
– Wildbiologie, Wildhege sämtlicher dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten
– Grundkenntnisse im Wald-, Landbau und Naturschutz, Wildschadenverhütung
– Jagdrecht, Grundbestimmungen aus dem Tierschutz-, Naturschutz-, Landschaftspflegerecht und des Waffenrechts
– Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen und Jagdhundewesen
– Behandlung des erlegten Wildes und Erkennen von Wildkrankheiten
– Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, insbesondere deren sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Waffen
Nach dem theoretischen Unterricht finden je nach Unterrichtsinhalt parallel praktische Exkursionen an den Wochenenden statt. Hier können die angehenden Jäger ihre Kenntnisse in den heimischen Revieren vertiefen. Ab Mitte Januar beginnt die Ausbildung an der Jagdwaffe auf dem Schießstand in Exter. Besonderes Augenmerk wird in der Ausbildung auf die sichere Handhabung mit der Jagdwaffe gelegt. Konzentriertes und kontinuierliches Training führt zu einer guten Schießfähigkeit und Treffsicherheit.
Um eine ordentliche Ausbildung, insbesondere auch im Hinblick auf das zuletzt genannte Ausbildungsziel zu gewährleisten, begrenzen wir die Teilnehmerzahl auf maximal 30 Personen. Die Belegung des Lehrgangs erfolgt nach dem sogenannten Windhundverfahren, d.h. entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.
Der Lehrgang beginnt im September und endet im April.
Auf dem Anmeldeformular können sie auch die Lehrgangskosten entnehmen. In den genannten Preisen für den Lehrgang sind die Kosten für die benötigten Unterrichtsmaterialien und die Schießstandgebühren für die angebotenen Schießtermine (einschließlich Patronen) enthalten.
Der Termin für die Jägerprüfung wird In NRW landesweit einheitlich festgelegt, und beginnt mit einer zentralen schriftlichen Prüfung. Darauf folgt noch eine Schießprüfung und ein mündlich-praktischer Teil ( §3 DVO LJG-NRW).
Die von der unteren Jagdbehörde erhobene Anmeldegebühr zur Jägerprüfung und die Prüfungsgebühr sind in den genannten Preisen nicht enthalten; sie werden von der Behörde durch Kostenbescheid erhoben und müssen an diese entrichtet werden.
Wichtig:
Nach der eben schon erwähnten Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (DVO LJG-NRW) gilt folgendes:
§ 1 Zuständigkeit
Die Jägerprüfung ist bei der unteren Jagdbehörde abzulegen. Örtlich zuständig ist die untere Jagdbehörde, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die untere Jagdbehörde ist auch für die Zulassung zur Prüfung zuständig (§ 4 DVO) und legt Wert darauf, dass es zunächst den im Kreis ansässigen Jagdscheinbewerbern ermöglicht werden soll, auf die Prüfung vorbereitet zu werden. Wir sehen uns daher in der Verpflichtung, diese Interessenten mit Vorrang zu behandeln. Erst dann können weitere Anfragen zur Teilnahme berücksichtigt werden.
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir EUR 100,00 von Ihrem Konto einziehen und Ihnen dann die verbindliche Zusage der Teilnahme übermitteln. Der Betrag wir auf die genannte Teilnehmergebühr angerechnet. Sollten Sie trotz Anmeldung nicht am Lehrgang teilnehmen, wird dieser als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Weitere Fragen zum Jungjägerlehrgang können vom Lehrgangsleiter Herrn Andreas Großewächter, zu erreichen unter der Telefonnummer 0172 / 7831660 oder ausbildung@kjs-hf.de beantwortet werden.
Die Freisprechung der neuen Jäger erfolgt nach bestandener Prüfung mit der Überreichung des Prüfungszeugnisses durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Rahmen einer kleinen Feierstunde auf unserem Schießstandgelände.
